Unser Team


Der Eigentümer der Anwaltskanzlei Stoppani ist Avvocato Dottor Stefano Stoppani (italienischer Rechtsanwalt). Anwalt Stoppani ist als Rechtsbeistand sowohl am Kassationsgerichtshof als auch bei den Obersten Gerichten tätig, arbeitet - in seiner Eigenschaft als Experte für ausländisches Recht (deutsches Recht) - seit 2010 aber auch als amtlich bestellter Sachverständiger am Gericht von Verona und ist Schiedsrichters bei verschiedenen Schiedsgerichtsinstitutionen.


Geboren 1975 in Fucecchio (Florenz), schloss er im Jahr 2000 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trient ab, nachdem er zuvor die Universität des Saarlandes (Fachbereich Rechtswissenschaft) sowie das Europa-Institut (Sektion Rechtswissenschaft) in Saarbrücken besucht hatte.


Im Jahr 2000 verteidigte er an der Universität Trient seine im Bereich des vergleichenden Verwaltungsrechts verfasste Dissertation mit dem Titel "Das Recht auf Umweltinformationen in der internationalen, EU-weiten und deutschen Rechtsordnung". Doktormutter war die Prof. Dr. Daria De Pretis, die derzeit als Richterin am italienischen Verfassungsgericht tätig ist.


Während seines Auslandsstudiums beteiligte sich Herr Stoppani, unter der Ägide von Prof. Dr. Jur. Filippo Ranieri (Professor für Europäisches Zivilrecht an der Juristischen Fakultät der Universität des Saarlandes), aktiv an der Übersetzung juristischer Texte.


Im Jahr 2000 besuchte er am Interuniversitären Zentrum für die Dokumentation und das Studium der Rechtsbeziehungen zwischen Italien und Deutschland bei der Juristischen Fakultät der Universität Ferrara einen Fortbildungskurs zum Thema „Deutsches Recht und Handelsbeziehungen zwischen Italien und Deutschland“.


Im Jahr 2001 besuchte er in Sarajevo (Bosnien-Herzegowina) die Universitary Summer School for Cooperation and Humanitarian Affairs in South-East Europe. Dieser Kurs wurde von der RUI Foundation in Zusammenarbeit mit der European Association of International Studies (AESI) sowie in Kooperation mit den Vereinten Nationen (UNO), dem italienischen Verteidigungsministerium, der italienischen Battle Group und der Universität Sarajevo.


Rechtsanwalt Stoppani besitzt den Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache für den Hochschulzugang von Ausländern in Deutschland (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang - DSH), auch entsprechend dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 752 vom 26.07.1976 (Bescheinigung der Zweisprachigkeit für Südtirol).


Rechtsanwalt Stoppani ist seit 2004 bei der Anwaltskammer von Verona (Italien) eingetragen und ist seit 2016 zur Vertretung und Verteidigung seiner Mandanten vor dem Kassationsgericht und den höheren Gerichtshöfen in Rom zugelassen. Die Anwaltskanzlei Stoppani liegt in Verona aber Herr Stoppani ist auch vor den anderen Gerichten in Nord- und Mittel-Italien sowie natürlich in Rom tätig. Über sein Netzwerk von verbundenen Kanzleien ist er in der Lage, sowohl in Italien als auch in Deutschland Vertretung und Verteidigung zu gewährleisten.


Herr Stoppani ist Mitglied mehrerer Juristenvereine auch auf internationaler Ebene, wie der Vereinigung für den kulturellen Austausch zwischen italienischen und deutschen Juristen und der Internationalen Anwaltskammer von Nord-Ost Italien und ist in weitere Vereine aktiv, welche die Beziehungen zwischen Italien, Deutschland und Österreich entwickeln.

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