Die Kanzlei Stoppani bietet Rechtsberatung und Rechtsbeistand in Italien im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich insbesondere in Bezug auf den rechtlichen Beziehungen zwischen Italien, Deutschland und Österreich an.
Fachbereiche:
- Rechtsberatung und Rechtsbeistand auf Deutsch und Italienisch
- Zivilrecht
- Vertragsrecht / Vertragsrecht in Bezug auf internationale Verträge
Die Vertragsprüfung ist einen wichtigen Bestandteil der außergerichtlichen Beratung von RA Stoppani. Ein gutes Geschäft liegt auf einen guten Vertrag, mag RA Stoppani seinen Mandanten sagen. Es ist nämlich von grundsätzlicher Wichtigkeit auf die gegnerischen Vertragsbedingungen oder auf den Vertragstext aufzupassen, um keine Bedingungen anzunehmen, welche in der Vertragsausfüllung unwiderruflich sind. Im gleichen Maße muss beim fehlenden schriftlichen Vertrag genau prüfen, welches Recht zur Anwendung kommt. Herr RA Stoppani berät seine Mandanten über die Vertragstexte und empfiehlt die anzupassenden Änderungen. Selbstverständlich ist Herr RA Stoppani auch für die Verfassung von Allgemeine Geschäftsbedingungen nach Überprüfung der einzelnen Erfordernisse der Mandanten bereit.
Der Einkauf einer Liegenschaft ist eine komplizierte Sache, insbesondere im Ausland. In diesem Fall muss man nämlich überprüfen, dass den Verkaufsobjekt rechtlich frei ist. Es passiert oft, dass Immobilien die Bauordnung nicht entsprechend gebaut worden sind oder umstrukturiert worden sind. In diesen Fällen muss man schätzen, ob das Geschäft geschlossen werden kann und welche weiteren Kosten im Voraus zu sehen sind. In diesen Fällen kann RA Stoppani dankend seiner Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Architekten eine mehrfache Beratung bieten. Auch bei einfacheren Fällen ist die Einschaltung einer vertrauensvollen Person zu empfehlen, da sie die Interessen der Mandanten vertritt und die rechtliche Verfahrensweise kennt. In Italien ist nämlich auch ein Vorvertrag unter bestimmten Bedingungen für die Vertragspartner bindend.
- Arbeitsrecht
- Handelsrecht - Internationales Handelsrecht
Die Gründung einer Gesellschaft im Ausland ist ein wichtiger Schritt für eine Firma. In diesem Zusammenhang empfiehlt Herr RA Stoppani die beste Gesellschaftsform und begleitet seine Mandanten bei jedem Schritt von der Gründung bis zur Öffnung der Geschäftsräume.
- Agenturrecht
- Familienrecht
Das Gute von den Kindern liegt im Vordergrund für RA Stoppani. Wenn Eheleute sein Verhältnis beenden wollen, so bleibt auf jeden Fall ihre Elternrolle. Unter dieser Voraussetzung kann RA Stoppani Mandaten in diesen Rechtsbereich aufnehmen.
Oft deutschen Bürger haben eine Immobilie in Italien und beim Todesfall stellt sich an den Erben die Frage, wie die Erbfolge geregelt werden muss. In diesem Zusammenhang hilft RA Stoppani seine Mandanten außergerichtlich die Lösung zu finden. Sollten hingegen zwischen den Erben Klagen eingeleitet werden, so kann RA Stoppani sie sowohl gerichtlich als auch bei einer bestmöglichen Auseinandersetzung vertreten.
Wer in einem Unfall im Ausland einmal verwickelt wurde, weiß wie kompliziert die Entschädigungsverfahren sein kann. Die nationalen Entschädigungssysteme in Europa sind miteinander sehr weit, so dass in Italien nach einer mehrjährigen Rechtsprechung das Personenschaden mit höheren Beträgen als in Deutschland entschädigt werden. Bei Todesunfälle werden die Familienangehörigen des Verstorbenen entschädigt, da sie ein geistliches Leiden wegen des Todes erlitten haben.
Herr RA Stoppani vertritt seine Mandanten außergerichtlich, um die angemessene Entschädigung von der Gegenpartei zu fordern. In diesem Bereich sind die Anwaltskosten als weitere Schaden zu betrachten, welche dem Beschädigten zur Wahrnehmung seiner Interessen getragen worden sind und somit werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, so vertritt RA Stoppani seine Mandanten auch bei gerichtlichen Klagen.
Bei schweren Köperverletzungen oder bei Todesunfälle kann auch ein Strafverfahren eingeleitet worden. RA Stoppani verteidigt im Strafverfahren sowohl die Täter als auch die Beschädigte oder die Verwandten, welche ihre Entschädigung im Strafverfahren durch die Privatklage geltend machen können.
- Inkasso (Vollstreckungsverfahren in Italien sowie Unterstützung bei Vollstreckungsverfahren in Deutschland und Österreich)
Die Zwangsvollstreckung dient zur Verwirklichung der Tenor eines Urteils oder einer gerichtlichen Maßnahme. Die Vollstreckung kann in verschiedenen Möglichkeiten ausgeübt werden, zum Beispiel durch die Pfändung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen, deren Zwangsversteigerung oder der Drittpfändung. Herr RA Stoppani wird die Vollstreckung einschalten und an den Tätigkeiten des Vollstreckungsrichters und des Geschäftsvollziehers teilnehmen.
- Strafrecht
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